Mai 2019 | fluter – Wem wegen seiner sexuellen Orientierung im Heimatland Verfolgung droht, kann das im Asylprozess geltend machen. Aber lässt sich Schwulsein beweisen? Ein Tunesier erzählt von seiner Anhörung.

Rzouga Selmi ist 23, Tunesier und liebt Männer. In seiner Heimat wurde er deshalb bedroht. Vor einem Jahr musste er aus Tunesien fliehen und stellte in Deutschland einen Asylantrag, der nach der Anhörung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bewilligt wurde. 

fluter.de: Rzouga, du hast Asyl erhalten und darfst in Deutschland bleiben. Deine Anhörung beim BAMF scheint erfolgreich verlaufen zu sein? 

Rzouga Selmi: Ja, vor allem war ich überrascht, wie professionell mein Entscheider beim BAMF war. Zuvor hatte ich von Leuten dort gehört, die gar nicht direkt mit den Asylbewerbern sprechen, sondern nur die Dolmetscher anschauen. Oder auch von Übersetzern, die schwule Asylbewerber mit Absicht beleidigen. Der Entscheider, der mich angehört hat, war aber nett und verständnisvoll. Und die Anhörung dauerte inklusive der Übersetzung nur sieben Stunden. 

„Nur“ sieben Stunden? (…)

Erschienen im Mai 2019 auf fluter.de.